Fahrtkosten zur Arbeit können von der Steuer abgezogen werden. Dabei können die Kosten sowohl mit dem Velo, dem eigenen Auto, oder dem ÖV entstanden sein. Beim Verrechnen von Fahrtkosten gibt es einige Einzelheiten zu beachten. Denn die angefallenen Fahrtkosten sind nicht immer zulässig und müssen bestimmte Vorgaben erfüllen. Zudem gilt ein Maximalbetrag der abziehbaren Kosten von CHF 3'000.